Internationaler Strafgerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof und die Position der USA

4.3. Bemühungen um einen internationalen Strafkodex

Nachdem eine Kompromissformel zur Definition der Aggression gefunden war, griff der Rechtsausschuss der Vereinten Nationen 1978 den Entwurf eines “Strafkodexes der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit“ wieder auf.[75] Die Arbeiten an diesem Thema hatten seit 1957[76] geruht.
1957 hatten sich die so genannten Ostblock-Staaten noch grundsätzlich gegen eine internationale Strafgerichtsbarkeit ausgesprochen.[77] Im Jahr 1978 waren es nun die USA, die sich grundsätzlich dagegen aussprachen, ein Völkerstrafrecht zu kodifizieren, ebenso wie ihre Verbündeten in Großbritannien, Kanada, Italien, Deutschland und Japan.[78]
Gleichwohl beauftragte die UN-Vollversammlung im Jahr 1981 die ILC da mit, ihre Arbeit am Entwurf eines Strafkodex wieder aufzunehmen.[79] Nachdem sich Michail Gorbatschow im Jahr 1989 für die Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofs zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus aussprach,[80] erweiterte die Vollversammlung vorsichtig den Auftrag der ILC: Die ILC solle bei ihrer Arbeit an dem Strafkodex auch die Frage der Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofs erörtern und analysieren.[81]

[75] Ahlbrecht, Geschichte der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit, S.211.

[76] Siehe oben III 2 b.

[77] Siehe oben III 2 c.

[78] Grewe, Rückblick auf Nürnberg, in: FS Doehring, S.229-249 (237).

[79] Ahlbrecht, Geschichte der völkerrechtlichenn Strafgerichtsbarkeit, S.212.

[80] Biegi, Die humanitäre Herausforderung, S.105.

[81] Ahlbrecht, Geschichte der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit, S.336.
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