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3.5. Bemühungen um einen Internationalen Strafgerichtshof
Die ILC bejahte die Frage nach der „Wünschbarkeit und Möglichkeit“ eines Internationalen Strafgerichtshofs im Jahr 1950.[48] Im Rechtsausschuss der Vereinten Nationen wurde über diese Stellungnahme des ILC lebhaft diskutiert.[49] Die USA gehörten zu einer großen Gruppe von Staaten, die zwar nach wie vor die Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofs unterstützten, die aber so lange nicht abstrakt darüber diskutieren wollten, bis nicht über das materielle Recht Einigkeit bestünde, das es mittels dieser Institution durchzusetzen gelte.[50] Besonders angesichts der Block-Konfrontation mit der Sowjetunion zeigte sich die US-Regierung nun vorsichtig.[51]
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[48] UN General Assembly, Official Records, 5th Session, Doc. A/1639 vom 8.12.1950, zitiert nach Ahlbrecht, Geschichte der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit, 139. [49] Liang, Notes on legal questions concerning the United Nations, AJIL 45 (1951), S. 508-525 (524). [50] Ebenda. [51] Bassiouni, The Statute of the International Criminal Court, S.13. [52] Ebenda. [53] Ahlbrecht, Geschichte der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit, S.143. [54] Ebenda. [55] Liang, Notes on legal questions concerning the United Nations, AJIL 45 (1951), S.508-525 (524). [56] Ebenda. [57] Ebenda, S.145. |
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